
KUNZ & PARTNER mbB
STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
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Bisher gibt es in den deutschen Tarifverträgen noch keine Vereinbarungen zu Betriebsrenten, die sich auf reine Beitragszusagen beziehungsweise entsprechende Sozialpartnermodelle festlegen. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Frage des Bundestags nach einer Zwischenbilanz des seit Januar 2018 gültigen Betriebsrentenstärkungsgesetzes, in denen erstmals Betriebsrentenmodelle mit reiner Beitragszusage statt mit einer garantierten Rentenhöhe eingeführt wurden. Ziel der Reform war es, die Verbreitung von Betriebsrenten insbesondere in kleineren Unternehmen zu fördern. Wie die Regierung weiter mitteilt, verfügten 2018 rund 55 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung.